Geschichtlicher Hintergrund

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Verboten, Verbannt, Verbrannt

Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass „[…] stets auch das Leben in die Schriften eingreift“, schrieb Jan-Peter Barbian in seinem Werk zur Literaturpolitik im Dritten Reich. In der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland von 1933 bis 1945 griff nicht nur das Leben in die Schriften ein, sondern auch Ideologie und Politik.

Dieser Eingriff erfolgte nicht nur durch die Neugründung und die Gleichschaltung von Institutionen, sondern auch durch die Entwicklung und Förderung eines gesellschaftlichen Bildes von „Schmutz- und Schundliteratur“, welche verbannt und verboten gehörte. Die Aussonderung und Verbannung von Schriften fand nicht nur in den symbolisch mächtigen Bücherverbrennungen statt, sondern auch in der alltäglichen Bürokratie der Buchhandlungen, Verlage und Bibliotheken.

Gleichzeitig wurde demgegenüber ein Bild der erwünschten Literatur geprägt, welche im Sinne der „deutschen Volksgesundheit“ sei. Nicht umsonst rief Goebbels in seiner Rede auf dem Berliner Opernplatz die Studenten dazu auf „[…] an der Stelle dieses Unrates einem wirklichen deutschen Geist die Gasse freizumachen.“ Mit Beginn der Machtübernahme wurden politisch genehme Schriftsteller:innen gezielt gefördert und nahmen nach und nach die Positionen ihrer verfolgten Berufskolleg:innen ein.

Diese Kanonbildung fand durch die Chefredakteure und Medienmacher der gleichgeschalteten Verlagshäuser statt, aber auch durch verschiedene Institutionen in der nationalsozialistischen Verwaltung.

Die nationalsozialistischen Bücherverbrennungen

Ob vor dem Gewerkschaftshaus in Braunschweig, auf dem Berliner Opernplatz oder auf dem Gipfel des Kandel, an über 160 Orten in Deutschland fanden 1933 von März bis November Bücherverbrennungen durch die Nationalsozialisten statt. Sie wurden von der NSDAP, der Hitlerjugend, Körperschaften der SA, der Deutschen Studentenschaft und anderen NS-Verbänden geplant und durchgeführt. Schon kurz nach der Machtübernahme zeigte sich in diesen Aktionen die menschenverachtende Ideologie der Nationalsozialisten.

Einige Verbrennungen waren Teil der „Aktion wider den undeutschen Geist“, welche durch die Deutsche Studentenschaft organisiert wurde. Im Rahmen dieser Aktion fanden reichsweit in 41 Städten Bücherverbrennungen rund um den 10. Mai 1933 statt. Begleitet von Vorlesungsboykotten und der Entfernung jüdischer und politisch missliebiger Professor:innen wurde so eine „Säuberung“ der Hochschulen vorangetrieben.

Listen verbotener Literatur

Unterschiedliche Listen wurden zur Verfolgung unliebsamer Autor:innen während des Nationalsozialismus erstellt. Bei der Vernichtung von Literatur im NS-Staat erheben diese Listen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Oft wurde bei Plünderungen wahllos vorgegangen oder regionale Persönlichkeiten besonders ins Visier genommen. Auch gab es Aufrufe, wie zum Beispiel durch Wilhelm Baur, den Vorstand des Börsenvereins, dass jeder Buchhändler von sich aus, auch ohne Liste, das nötige „Gespür für unerwünschte Literatur“ besitzen müsse.

Die „Schwarzen Listen“ des Bibliothekars Wolfgang Herrmann waren jene, die den Student:innen im Mai 1933 das Material für die Bücherverbrennungen lieferten. Bereits am 26. März erschien die erste „Liste verbrennungswürdiger Bücher“. Sie war vorläufig und unvollständig. Herrmann arbeitete sie im Rahmen des „Ausschuss zur Neuordnung der Berliner Stadt- und Volksbüchereien“ weiter aus. Anfänglich dienten seine Listen nur der Aussonderung in Bibliotheken. Ab dem 26. April übermittelte Herrmann weitere, auf dieser Basis erstellte Listen an die Deutsche Studentenschaft. Die „Schwarzen Listen“ wurden fortlaufend ergänzt und erweitert.

Auf ihrer Basis entstand ab 1935 die „Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums“, die von der Reichsschrifttumskammer herausgegeben wurde. Sie wurde bis 1941 laufend ergänzt und am Ende fanden sich ca. 12.400 Einzeltitel sowie das Gesamtwerk von weiterer 149 Autor:innen auf ihr.

Zu den gelisteten Schriften hinzu kommen die betroffenen Bücher aus den nicht zentral organisierten „wilden“ Verbrennungen.