Eine Klage gegen den NS-Staat

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Als wohl einzige Schriftstellerin hat Irmgard Keun den NS-Staat auf Schadensersatz verklagt. Zum Ende der Weimarer Republik war sie ein Star mit großem Erfolg. Nach der Machtübernahme wurden ihre Bücher verbrannt und die Veröffentlichung weiterer Werke verboten, weil sich Keun vorerst weigerte, in die Reichsschrifttumskammer (RSK) einzutreten. Ihren dritten Roman wollte sie erneut im Universitas Verlag veröffentlichen, wurde dort aber 1934 von einem Mann in SS-Uniform belehrt, dass sie ihren Roman ändern müsse. Der Mann begrüßte sie mit „Heil Hitler“. Irmgard Keun reagierte barsch: „Bei mir nicht. Guten Tag oder grüßen sie gar nicht“. Ihren Roman „Der hungrige Ernährer“ änderte sie nicht. Unter großem finanziellem Druck durch das Veröffentlichungsverbot entschloss sie sich, gegen ihre Überzeugung, 1936 doch einen Antrag auf Aufnahme in die RSK zu stellen, der allerdings abgelehnt wurde. Einige Monate zuvor wagte sie einen beispiellosen Schritt und verklagte im Oktober 1935 die RSK auf Schadensersatz wegen der Beschlagnahmung ihrer Bücher. Fast zeitgleich schrieb der Präsident der RSK einen Brief an Keun und drückte ihr eine Ordnungsstrafe von 200 Reichsmark auf. Grund war die vermeintlich unerlaubte Veröffentlichung von Texten. Am 26. November 1935 teilte die Gestapo ihr die Ablehnung der Schadensersatzansprüche mit. Die Begründung: Ihre Bücher gehören zum „schädlichen und unerwünschtem Schrifttum“. Nach der Ablehnung ihres Beitrittsantrags durch die RSK entschloss sich Irmgard Keun schweren Herzens, ins Exil zu gehen. Ihren Exil-Roman, der im Februar 1937 erschien, bezeichnete sie selbst als „richtige[n] Anti-Nazi-Roman“.

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Verbundene PersonenA person known by this person (indicating some level of reciprocated interaction between the parties).
1934 +  und Oktober 1935 +